Kurs: Wettbewerbs- und Kartellrecht für bBSF
Kursinfo | ||
Datum: | vom 13.06.2022 | bis 13.06.2022 |
Uhrzeit: | von 9.00 Uhr | bis 17.00 Uhr |
Dauer: | 1 Tag | |
Prüfungstag: | 13.06.2022 | |
Referent: | Dr. Karsten Felske - Justiziar der Handwerkskammer Münster | |
Preis: | 370 € | Mitglieder: 280 € |
Plätze: | Gesamt: 14 | Frei: 7 |
Mindestteilnehmer: | 10 | |
Zielgruppe: | bBSF | |
Schulungsort: | 67663 Kaiserslautern - Im Stadtwald 15a | |
Lehrinhalte: | Hier klicken |
Wettbewerbs- und Kartellrecht für bBSF
Seminarinhalt:
- Grundzüge des Wettbewerbsrechts
- Abmahnung
- Nutzung von Kehrbuchdaten
- Trennungsgebot zwischen hoheitliche und privaten Tätigkeiten
Durch die Trennung eines Schornsteinfegerbetriebs in einen hoheitlichen und einen freien Teil ergeben sich vielfältige Fragestellungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts. Aus diesem Grund stehen Fragen rund um das Gebot zur Trennung von freien und hoheitlichen Tätigkeiten im Mittelpunkt dieses Seminartages.
Arbeitsabläufe, die vor der Trennung der Aufgabengebiete zum täglichen Arbeitsalltag gehörten, wie z. B. die Ankündigung von hoheitlichen Arbeiten per Terminzettel, können bei heutiger Handhabung im Rahmen der freien Tätigkeiten schnell zu einem Fall von unlauterem Wettbewerb werden.
In diesem Zusammenhang werden die Grundstrukturen des Wettbewerbsrechts beleuchtet und Fragen beantwortet, in welchem Umfang und von welchen Personen überhaupt Abmahnungen ausgesprochen werden können. Neben der Darstellung der für das Schornsteinfegerhandwerk ergangenen Rechtsprechung beschäftigt sich dieser Seminartag auch mit praktischen Fragen aus dem Arbeitsalltag, wie z. B. die Verwendung der Bezeichnung Bezirksschornsteinfegermeister bzw. BSM oder der Verpflichtung des Schornsteinfegers, in bestimmten Fallkonstellationen schriftliche Verträge mit Verbrauchern abschließen zu müssen.
Darüber hinaus soll versucht werden, die äußerst sensible Nahtstelle zwischen dem -Ausnutzen- der Stellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke und der von der Rechtsprechung erlaubten -Randnutzung- der hoheitlichen Tätigkeit für den freien Teil der Tätigkeiten anhand von Beispielen aufzuzeigen.
In diesem Zusammenhang wird auch dargestellt, in welchen Konstellationen die zuständige Aufsichtsbehörde dem Wettbewerbsrecht und seinen Sanktionen unterfällt. Zum Abschluss dieses Seminartages werden auch noch die notwenigen kartellrechtlichen Aspekte im Schornsteinfegerhandwerk näher beleuchtet und Strategien entwickelt, wie rechtskonforme Werbemaßnahmen im Kehrbezirk aussehen können.